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Sasha Waltz' Opernchoreografie:
"Dido und Aeneas" von Henry Purcell



 
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 Ich habe vor gut einem Jahr in einem Verein als Trainerin eine Showtanzgruppe übernommen – mit der Erlaubnis meiner Vorgängerin, weiterhin ihre Choreografien nutzen zu dürfen. Inzwischen habe ich mich mit der Gruppe selbstständig gemacht, darf aber ihre Choreografien nicht mehr verwenden. Meine Frage: Inwieweit muss ich eine Choreografie verändern, damit ich sie als meine eigene präsentieren kann? Reichen schon Formationsumstellungen oder Veränderungen in der Reihenfolge? Schließlich kehren in einem Tanz wie dem Cancan bestimmte Bewegungen immer wieder.
Anna Roth, Hamburg
 
Liebe Anna Roth,
grundsätzlich hat der Choreograf das Recht zu bestimmen, ob und wo seine Choreografie aufgeführt wird. Der Choreograf kann auch die Zeit der Aufführung begrenzen. Auch hier bietet sich eine Vereinbarung an. Bei Showtanzformationen ist es zum Teil schwierig festzustellen, ob überhaupt eine geschützte Choreografie vorliegt.
Soweit Schrittfolgen vorliegen wie beim Cancan oder Tango wird man von der Schutzfähigkeit nicht ausgehen können. Vergleichbar ist dies mit dem Pflichtprogramm im Eistanz – anders als die Kürleistungen oder Eistanz.
Showtanz wird man dann Schutz gewähren, wenn die Schrittkombinationen und die Raumaufteilung nicht vom jeweiligen Tanz geprägt (typisch für den Cancan) sind, sondern eine Komposition der Formationen vorliegt.
Liegt eine Schrittkombination vor, die zwingend den jeweiligen Charakter des Tanzes bestimmt, muss jedermann das Recht haben, diese Schrittkombinationen zu übernehmen. Im Grunde müsste man aber Ihren Tanz genau in Augenschein nehmen, um ein letztes Urteil abgeben zu können.
 
Artur-Axel Wandtke, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Humboldt-Universität Berlin

 
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